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Vereinbarungen
der Schulpartner der Volksschule Kirchberg
Schüler,
Lehrer und Eltern sind bemüht mit sich und den anderen so
umzugehen, dass es für alle Beteiligten förderlich ist.
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In
unserer Schule wird ein vertrauensvoller Umgang miteinander gepflegt.
Wir gehen wertschätzend und respektvoll miteinander um, und achten
unser Eigentum und das der anderen.
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Gespräche und Austausch von Informationen erreichen wir
gegenseitiges Verständnis und klären die wechselseitigen
Erwartungen. Das
heißt, wir wählen den direkten Weg: Bei Problemen, Fragen und
Unklarheiten nehmen die Beteiligten das Gespräch zu den Sprechstunden
wahr. Außerdem sind die Lehrkräfte am Morgen und zu Mittag in den
unterrichtsfreien Zeiten (vor 7.45 und nach 11.45 bzw. 12.45) telefonisch erreichbar. Für alle
notwendigen Informationen, Hilfen und Beratung wird die Schulleitung beigezogen. Falls es nötig ist, werden Bezirksschulrat und
Landesschulrat nach Absprache aller Beteiligten kontaktiert.
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Wir
halten uns an die gemeinsame Zeiteinteilung,
das heißt: Es
werden die
Stundenpläne der
Klassen und die der
schulinternen Organisation eingehalten.
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Unser
Schulgebäude und die Außenbereiche dazu wollen wir achtsam
benützen.
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Wir
überlegen, wie Störungen vermieden werden können, indem Regeln
beachtet werden oder, wenn nötig, ob Regeln zu ändern sind.
Haus –
und Klassenordnungen dienen dazu.
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Wenn
Bemühungen erfolglos bleiben, müssen wir miteinander Konsequenzen
vereinbaren, die in direktem Zusammenhang mit dem Geschehnis stehen.
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Auf
diesen Grundlagen erstellen die Klassen ihre Klassenordnungen zu
Schuljahresbeginn.
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Gemeinsam
vereinbarte Regeln für den Schulalltag helfen uns
dabei:
Hausordnung
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Die Unterrichtszeit
beginnt um 8 Uhr.
Einlass ist für die
Buskinder ab 7 Uhr. Für diese Zeit übernehmen die Eltern die
Verantwortung. Allgemeiner Einlass ist ab
7.45 Uhr.
Ab da beginnt die Aufsicht der Lehrkraft und die Unterrichtsvorbereitung
der Schüler/innen. Späteste Anwesenheit in der Klasse ist 7.55 Uhr. |
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Die Pausen nützen wir zum gemeinsamen Spiel und zu
ruhigem Austausch in den dafür vorgesehenen Räumen oder zum Laufen
und Ballspielen im Außenbereich der Schule in Vereinbarung mit der
Pausenaufsicht. |
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Im
Schulhaus tragen die Kinder Hausschuhe. |
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Die Schüler
/innen
verlassen das Schulgebäude während der Unterrichtszeit nur auf Ansuchen
der Erziehungsberechtigten und mit Zustimmung der Klassenlehrerin
oder der Direktorin. |
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Das Fernbleiben
eines Kindes wird der Schule sogleich
unter Angabe des Grundes gemeldet.
Dauert eine
Erkrankung länger als eine Woche kann eine ärztliche
Bestätigung verlangt werden. |
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Alle Schüler
/innen
achten
auf Sauberkeit und Ordnung in den Klassen,
in den
Garderoben, auf den
Gängen und in den Toiletten. |
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Die Eltern
sind gemeinsam mit den Kindern verantwortlich für
Ordnung in den Schultaschen.
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Die Schüler/innen halten
die Einrichtung der Schule in tadellosem Zustand. Für mutwillige
Zerstörung haften die Erziehungsberechtigten. |
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Die Fenster dürfen
aus Sicherheitsgründen nur im Beisein der
Lehrer/innen
geöffnet werden. |
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Schulsachen die
nicht zur Hausübung gebraucht werden, können auf eigene Gefahr in der
Schule bleiben. |
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Die Schule wird um 14.00 abgeschlossen. |
Wir
wünschen
uns allen
eine gute, verantwortungsbewusste Zusammenarbeit!
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